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Taxordnung gültig ab 1. Januar 2010 1. Allgemeine Bestimmungen1.1 GeltungsbereichDie Taxordnung gilt für Pensionärinnen und Pensionäre des Alterszentrums im Zopf, Oberentfelden. Sie ist Bestandteil des Pensionsvertrags. 1.2 TarifverträgeTarifverträge mit Krankenversicherern, ähnlichen Institutionen sowie Abkommen mit anderen Kantonen sind gültig, auch wenn sie von Bestimmungen der Taxordnung abweichen. 1.3 Allgemeine TarifbestimmungenDie Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: - Tagestaxe für Hoteldienstleistungen gemäss Anhang I - Taxen für besondere Leistungen gemäss Anhang II - Pflegekosten Anhang III 1.4 HilflosenentschädigungWer in den alltäglichen Lebensverrichtungen seit mindestens 365 Tagen regelmässig und in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, hat Anspruch auf eine von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen unabhängige Hilflosenentschädigung. Das Antragsformular ist beim Sekretariat des Alterszentrums erhältlich oder kann via Internet heruntergeladen werden unter: http://www.sva-ag.ch/ 2. Tagestaxen für Hoteldienstleistungen2.1 Umfang und InhaltDie Tagestaxe für Hoteldienstleistungen deckt grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung gemäss Anhang I (z.B. möbliertes Zimmer, Vollpension, Bereitstellen und Besorgen der Wäsche, Energieverbrauch, Unterhalt des Zimmers). 2.2 Eintritts- und AustrittstagFür den Ein- und den Austrittstag wird die ganze Tagestaxe berechnet. 2.3 AbwesenheitWer während mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen abwesend ist und die Hoteldienstleistungen nicht beansprucht, hat während maximal 30 Tagen pro Jahr Anspruch auf eine Reduktion der Tagespauschale um Fr. 10.-. Der Abreise- und Rückreisetag gelten nicht als Abwesenheitstag. Im Falle eines Spitalaufenthalts gilt die Reduktion ab dem ersten Tag. 3. Taxen für besondere LeistungenDie im Anhang II aufgeführten besonderen Leistungen werden zusätzlich zur Tagestaxe für Hoteldienstleistungen verrechnet. 4. Tagestaxen für Pflichtleistungen der KrankenversichererDie im Anhang III aufgeführten Taxen
für Pflichtleistungen der Krankenversicherer bemessen sich nach dem Grad der
Pflegebedürftigkeit. Ambulante Leistungen während eines Tag- oder Nachtaufenthalts werden separat verrechnet. 5. Revision der TaxordnungDer Stiftungsrat kann die Taxordnung revidieren. Die sich daraus ergebenden Änderungen werden den betroffenen Pensionärinnen und Pensionären mindestens einen Monat im Voraus schriftlich angekündigt. 6. InkrafttretenDie vorliegende Taxordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Taxordnungen. Vorbehalten sind Änderungen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz über die Pflegefinanzierung, welches voraussichtlich Mitte 2010 in Kraft gesetzt wird. 5036 Oberentfelden,
27. Oktober 2009
Stiftung Altersheim Oberentfelden Der
Stiftungsrat
Anhang I
Tagestaxen für Hoteldienstleistungen
Taxen für besondere Leistungen, die zusätzlich zur
Tagestaxe für Hoteldienstleistungen verrechnet werden:
gültig ab 1. Januar 2010
Anhang III
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